Was passiert mit meinem Mitgliedsbeitrag
Als Mitglied der IG BCE zahlst Du einen Beitrag. Damit hast Du Anspruch auf alle Leistungen der Gewerkschaft.
Dieser Beitrag beträgt laut Satzung zirka ein Prozent deines durchschnittlichen monatlichen Brutto-Einkommens.
Mit diesem Beitrag wird die wirtschaftliche Grundlage der IG BCE und damit auch ihre politische Durchsetzungskraft gesichert.
Solltest Du arbeitslos werden, ein Studium beginnen oder sonst zeitweilig keine Einkünfte haben, musst Du auf die Solidarität Deiner Gewerkschaft nicht verzichten.
Wir gleichen Deinen Beitrag jederzeit Deiner persönlichen Einkommenssituation an.
Den Mitgliedsbeitrag kannst Du selbstverständlich als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Die Ausgaben der IG BCE betrugen im Jahr 2012 134,8 Mio. Euro und schlüsseln sich wie folgt auf:
für gewerkschaftspolitische Aufgaben (z. B. Tarifpolitik, Publikationen, Satzungsgremien, Gesellschaftspolitik, Personengruppenarbeit) | 14,4% |
für Beiträge an den DGB und internationale Verbände | 12,2% |
für Satzungsleistungen (z. B. Freizeit-Unfallversicherung, Jubilare) | 3,9 % |
für Rückvergütungen an Ortsgruppen und Vertrauenskörper | 5,7 % |
für die gewerkschaftliche Betreuungsarbeit, einschließlich Personal | 45,5% |
für die Verwaltung | 18,4% |
Bei Monatseinkommen über 3.481,90 Euro erhöht sich der Monatsbeitrag für aktive Mitglieder je weitere 48,57 Euro um 0,51 Euro.
Rentner/-innen und arbeitslose Mitglieder zahlen entsprechend der fortgeführten Tabelle 4/10-tel des Beitrages für aktive Mitglieder.