Gut zu Wissen

Wir haben doch einen Betriebsrat, wozu braucht es dann noch einen Vertrauenskörper?

Der Betriebsrat vertritt die Interessen aller Kolleginnen und Kollegen gegenüber dem Arbeitgeber. Die Vertrauensleute vertreten die Interessen der Mitglieder gegenüber der Gewerkschaft und fungieren als Bindeglied. Außerdem darf, gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz, der Betriebsrat weder an Arbeitskampfmaßnahmen teilnehmen, noch diese unterstützen oder dazu aufrufen (Friedenspflicht). Für Vertrauensleute gilt dies nicht. D.h. sie können, was Aktionen in und außerhalb des Betriebes, etwas freier auftreten.


Betriebsräte sind kraft Amt automatisch auch Vertrauensleute. Im Idealfall ergänzen sich Betriebsrat und Vertrauensleute bei ihrer jeweiligen Arbeit. Betriebsräte können ihrer Erfahrung und Kenntnisse einbringen, während die Vertrauensleute Stimmungen aus der Belegschaft einbringen. Evtl. notwendige Aktionen (Flugblätter, Aushänge, Veranstaltungen) können dann vom Vertrauenskörper organisiert und durchgeführt werden.