Gut zu Wissen

Die wichtigsten Regelungen

Wer im Arbeitsprozess steht, weiß, wie wichtig es ist, dass

•             Entgelt

•             Ausbildungsvergütung

•             13. Monatseinkommen

•             Altersvorsorge

•             Arbeitszeiten

•             Urlaub

und vieles mehr verbindlich geregelt sind. Die tariflichen Vereinbarungen liegen für unsere Mitglieder deutlich über den gesetzlichen Minimal-Regelungen.

Vergleichen Sie selbst:

    Tarifvertrag*   Gesetzlich  
Arbeitszeit37,5 Stunden: Nutzung eines Arbeitszeitkorridors von 35 bis 40 Stunden; möglich durch Betriebsvereinbarung 48 Stunden
 Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit Zuschläge geregelt Kein Anspruch
 Freistellung von der Arbeit geregelt Kein Anspruch
 Urlaub 30 Arbeitstage= 6 Wo. 33 Tage für Arbeitnehmer in Wechselschicht24 Werktage = 4 Wo. Kein Anspruch
  Zusätzliches Urlaubsgeld geregelt Kein Anspruch
 Erschwerniszulagen geregelt nicht geregelt
  Jahressonderzahlungen 13. Monatseinkommen geregelt Kein Anspruch
 tarifliche Altersvorsorge  Tarifförderung in Höhe von € 613,55  Kein Anspruch (ggf. Riesterförderung)

 * Ein Beispiel aus dem Tarifvertrag der chemischen Industrie