Wie wird man Vertrauensmann/frau?
In der Regel wird der Vertrauenskörper im Jahr vor den ordentlichen Gewerkschaftskongressen von allen Gewerkschaftsmitgliedern eines Betriebes gewählt. Die Wahl ist eine Personenwahl (es gibt nur eine Liste) – jedoch mit der Besonderheit, dass man auch die Möglichkeit hat, die ganze Liste mit einem Kreuz zu akzeptieren. Vor der Wahl gibt es von der IG BCE ein Anschreiben, die die Wahl ankündigt (Wahlausschreiben) und auf die Möglichkeit sich aufstellen zu lassen. Wer also Interesse an er Arbeit der Vertrauensleute hat, kann sich beim Wahlvorstand als Kandidatin/Kandidat registrieren. Die Anzahl der Vertrauensleute hängt von der Betriebsgröße ab.