Was ist ein Tarifvertrag und gilt er für alle Arbeitnehmer in einem Betrieb?
Ein Tarifvertrag ist eine Regelung über die Gestaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen. Er gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die in einer Branche, einem Konzern oder Unternehmen beschäftigt sind.
Eine der wesentlichen Funktionen einer Gewerkschaft ist es, einen Tarifvertrag mit dem Arbeitgeber abzuschließen!
Der Tarifvertrag ist ein Vertrag. Nur die Mitglieder der abschließenden Parteien haben auf die dort getroffenen Regelungen einen Rechtsanspruch bzw. müssen sich an diese halten.
Beispiel 1: Ist eine Firma im Arbeitgeberverband und die dort arbeitenden Kolleginnen und Kollegen sind Mitglieder in einer Gewerkschaft, die einen Tarifvertrag mit dem Arbeitgeberverband abgeschlossen hat, sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer an diesen Vertrag gebunden.
Beispiel 2: Eine Firma ist kein Mitglied im Arbeitnehmerverband, beschäftigt aber Mitglieder einer Gewerkschaft, die einen Tarifvertrag mit dem Arbeitgeberverband abgeschlossen hat, so gelten die dort getroffenen Vereinbarungen weder für den Arbeitgeber noch für die Kolleginnen und Kollegen aus der Gewerkschaft!
Beispiel 3: In einer Firma wurde ein Haustarifvertrag zwischen dem Arbeitgeber und einer dort vertretenen Gewerkschaft abgeschlossen. Im Unternehmen arbeiten folglich Mitglieder dieser Gewerkschaft. Rechtlich bindend ist der Vertrag nur zwischen dem Arbeitgeber und den Mitgliedern der Gewerkschaft.
In der Regel wenden Arbeitgeber die Vereinbarungen eines Tarifvertrages auf alle Arbeitnehmer im Betrieb an. Begründet wird diese Maßnahme mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz – einem Scheinargument, denn der Vertrag gilt nur für die Mitglieder jener Gewerkschaft, die den Tarifvertrag verhandelt hat. Der Arbeitgeber weiß jedoch ganz genau, was passieren würde, wenn nur die organisierten Kolleginnen und Kollegen in den Genuss der ausgehandelten Leistungen kämen: die Gewerkschaft hätte mehr Mitglieder und damit eine stärkere Verhandlungsposition.
Für Nichtmitglieder ist und bleibt es von Seiten des Arbeitgebers eine freiwillige Leistung, rechtlich Anspruch hätten nur die Mitglieder jener Gewerkschaft, deren Verhandlungsvertreter den Tarifvertrag unterzeichnet haben.