Warum dürfen Gewerkschaften Tarifverträge abschließen?
Im Tarifvertragsgesetz von 1949 ist geregelt, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber – bzw. deren Spitzenverbände – Tarifverträge abschließen dürfen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tvg/gesamt.pdf
Eine Gewerkschaft darf Tarifverträge abschließen, wenn sie…:
– sich in ihrer Satzung für die einzelnen Wirtschaftszweige und Bereiche für tarifzuständig erklärt.
– den Willen besitzt, Tarifverträge abzuschließen.
– Arbeitnehmerinteressen wahrnimmt.
– frei gebildet ist.
– gegnerfrei ist.
– überbetrieblich organisiert ist.
– einen spürbaren Druck ausüben kann
Und so steht es in der Satzung der IG BCE.
Die IG BCE ist…:
– eine freiwillige Arbeitnehmervereinigung zur Wahrung ihrer Arbeitnehmerinteressen.
– unabhängig von politischen Parteien, Kirchen, Staat und Arbeitgebern.
– bereit und in der Lage, die Interessen ihrer Mitglieder, wenn nötig auch mit Kampfmaßnahmen, durchzusetzen.
– willens – auch überregional – Tarifverträge abzuschließen.
(Quelle: Trainingsunterlagen IG BCE –Tarifführerschein)