Gut zu Wissen

Warum dürfen Gewerkschaften Tarifverträge abschließen?

Im Tarifvertragsgesetz von 1949 ist geregelt, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber – bzw. deren Spitzenverbände – Tarifverträge abschließen dürfen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tvg/gesamt.pdf

Eine Gewerkschaft darf Tarifverträge abschließen, wenn sie…:

– sich in ihrer Satzung für die einzelnen Wirtschaftszweige und Bereiche für tarifzuständig erklärt.

– den Willen besitzt, Tarifverträge abzuschließen.

– Arbeitnehmerinteressen wahrnimmt.

– frei gebildet ist.

– gegnerfrei ist.

– überbetrieblich organisiert ist.

– einen spürbaren Druck ausüben kann

Und so steht es in der Satzung der IG BCE.

Die IG BCE ist…:

– eine freiwillige Arbeitnehmervereinigung zur Wahrung ihrer Arbeitnehmerinteressen.

– unabhängig von politischen Parteien, Kirchen, Staat und Arbeitgebern.

– bereit und in der Lage, die Interessen ihrer Mitglieder, wenn nötig auch mit Kampfmaßnahmen, durchzusetzen.

– willens – auch überregional – Tarifverträge abzuschließen.

(Quelle: Trainingsunterlagen IG BCE –Tarifführerschein)